Ausbildung Psychotherapie
in der Luisenklinik
Ausbildungsinstitut
der Luisenklinik
Die Luisenklinik ist seit 1999 eine vom Regierungspräsidium Stuttgart staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die dreijährige Vollzeitausbildung für Psychologische Psychotherapie (PP) und seit 2002 auch für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) gem. § 6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der bis zum 31.08.2020 gültigen Fassung mit dem Vertiefungsgebiet „Verhaltenstherapie“.
Am 01.09.2020 ist ein neues PsychThG in Kraft getreten, das den Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten gänzlich neu regelt. An die Stelle der bisherigen Ausbildung tritt künftig eine Weiterbildung. Voraussetzung ist nunmehr das Absolvieren eines einschlägigen Studiums (Bachelor und Master), das die Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt. Nach Abschluss dieses Studiums und dem Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung (Staatsexamen) kann die Approbation beantragt werden. Nach deren Erteilung schließt sich eine fünfjährige (Vollzeit-) Weiterbildung in einem anerkannten Behandlungsverfahren an, die zum Abschluss „Fachpsychotherapeut/in“ führt (Voraussetzung z. B. für die „Kassenzulassung“). Entsprechende Weiterbildungsordnungen werden von den jeweiligen Psychotherapeutenkammern verabschiedet.
Die Übergangsbestimmungen des neuen, am 1. September 2020 in Kraft getretenen PsychThG regeln, dass die Ausbildung nach dem (alten bis zum 31.08.2020 gültigen) PsychThG noch durchgeführt werden kann, sofern das Studium, das die Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen nach altem Recht erfüllt und vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen wurde. Wird die Ausbildung PP bzw. KJP nach altem Recht bis zum 01.09.2032 erfolgreich abgeschlossen, kann die Approbation noch nach altem Recht erfolgen.
Die staatliche Anerkennung für bestehende Ausbildungsinstitute gilt nach neuem Recht (§28) weiterhin, solange die Ausbildung für PP und KJP durchgeführt wird. Unsere Anerkennung hiernach bezieht sich auf die Vollzeitausbildung, d.h. eine berufsbegleitende Ausbildung, deren Mindestdauer fünf Jahr beträgt, ist in der Luisenklinik nicht möglich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Ausbildung nach altem Recht, für die wir voraussichtlich in 2027 letztmalig Plätze anbieten werden.
Wir sind stolz darauf, dass sich die meisten unsere Ausbildungsteilnehmer/innen bereits nach der vorgeschriebenen Mindestdauer der Ausbildung von drei Jahren für das Staatsexamen anmelden können und dieses auch vornehmlich mit sehr guten Ergebnissen absolvieren.
Ausbildungsgänge
Psychologische Psychotherapie und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Das PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) stellen die relevanten rechtlichen Grundlagen für die beiden Ausbildungsgänge dar. Die Ausbildung führt zu einem eigenständigen Heilberuf. Die Approbation erlaubt das Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" und gestattet es, die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" auszuüben. Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs des /der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in erstreckt sich auf Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Erteilung der Approbation ist mit der berufsrechtlichen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Psychotherapie), nicht jedoch automatisch mit der sozialrechtlichen Zulassung zur Abrechnung ambulanter Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden. Letzteres erfordert eine erfolgreiche Bewerbung um einen „Kassensitz“ (Zulassung durch eine Kassenärztliche Vereinigung).
Formale Voraussetzungen
Ein abgeschlossenes Studium ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung für beide Ausbildungsgänge.
Psychologische Psychotherapie: Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie (geprüft) einschließt.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Erfüllen der Voraussetzungen für den Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie oder eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik. Detailliertere Angaben zu auch weiteren für die Ausbildung KJP berechtigenden Abschlüssen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums in Stuttgart (Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen), das für die Luisenklinik zuständig ist und über die Anträge zur Zulassung zur Prüfung (Staatsexamen) entscheidet.

Wurde einer der beiden Ausbildungsgänge erfolgreich mit dem Staatsexamen abgeschlossen, können große Teile der abgeschlossenen Ausbildung auf eine Ausbildung im anderen Ausbildungsgang angerechnet werden. Zur Erlangung der Doppelapprobation, d.h. beider Berufsabschlüsse (PP & KJP; also nur möglich für Psychologen) ist somit nicht die doppelte Ausbildungszeit erforderlich.
Ausbildung
in der Luisenklinik
Wir bieten für beide Ausbildungsgänge eine 3-jährige Vollzeitausbildung aus einem Guss und unter einem Dach an. Sämtliche vorgeschriebenen, für die Zulassung zur staatlichen Prüfung erforderlichen Ausbildungsinhalte werden abdeckt. Die Ausbildung PP bzw. KJP setzt sich insgesamt aus diesen Abschnitten zusammen:
- Praktische Tätigkeit 1 gem. § 2(2)1 (KJ)PsychTh-APrV (mind.1200 Stunden, ein Jahr)
- Praktische Tätigkeit 2 gem. § 2(2)2 (KJ)PsychTh-APrV (mind.600 Stunden, 6 Monate)
- Theoretische Ausbildung gem. § 3 (KJ)PsychTh-APrV (mind. 600 Stunden)
- Praktische Ausbildung gem. § 4 (KJ)PsychTh-APrV (mind. 600 Behandlungsstunden, mind. sechs Patientenbehandlungen) unter Supervision (mind.150 Stunden bei mind. drei Supervisoren, davon mind. 50 Stunden als Einzelsupervision)
- Selbsterfahrung gem. § 5 (KJ)PsychTh-APrV (mind.120 Stunden)
- Gem. § 1(3) (KJ)PsychTh-APrV umfasst die Ausbildung mind. 4200 Stunden, von denen über die zuvor aufgelisteten Abschnitte mind. 3.270 Stunden näher definiert sind. Die Differenz von 930 Stunden wird als „freie Spitze“ bezeichnet. Die Stunden der freien Spitze werden im Rahmen der regulären Präsenzzeiten erbracht.
Sie sind während der gesamten Ausbildungsdauer voll in klinische Abläufe integriert und haben durchgängig Patientenkontakte. Sie werden Mitglied eines Behandlungsteams auf einer unserer Rehabilitations- und Akutstationen (vollstationär / tagesklinisch) und werden von Anfang an und während Ihrer gesamten Ausbildungszeit von einem/einer Mentor/in bzw. Supervisor/in unterstützt.

In unserem Mentorenmodell ist eine Einzelstunde wöchentlich zusätzlich zu den Besprechungen in Teams und Gruppensupervisionen vorgesehen. In der zweiten Ausbildungshälfte behandeln Sie zusätzlich Patienten im Rahmen unserer Ausbildungsambulanz. Die meisten Ausbildungsinhalte (praktische Tätigkeiten, praktische Ausbildung, Supervision, Teile der theoretischen Ausbildung) werden im Rahmen und parallel zu ihrer klinischen Tätigkeit (reguläre 40-Stunden-Woche) absolviert. Lediglich die Selbsterfahrung und der größere Teil der theoretischen Ausbildung finden freitagnachmittags und an Samstagen statt, Sonntage sind prinzipiell fortbildungsfrei.
Die regulären Arbeitszeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr, freitags zwischen 08:00 und 14:30 Uhr, dabei gibt es standort- und teambezogene Abweichungen. Die theoretische Ausbildung findet freitags meistens von 13:30 bis 18:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 (gelegentlich auch länger) Uhr statt. Die Selbsterfahrung wird in 8 Blöcken à 15 Stunden in geschlossenen Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern durchgeführt. Die Leitenden der Selbsterfahrungsgruppen sind nicht in der Luisenklinik angestellt. Am Ende der Ausbildung werden absolvierte Inhalte, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen sind, um bestimmte Leistungen abrechnen zu können („Fachkunde“, z. B. für übende und suggestive Verfahren, Gruppenpsychotherapie), separat bescheinigt.
Kosten und Gebühren
Während der Ausbildung sind Sie bei uns im Rahmen eines Ausbildungsvertrages beschäftigt. Sie erhalten in dieser Zeit eine Ausbildungsvergütung und eine Beteiligung an der im Rahmen der Ausbildungsambulanz erbrachten und mit Krankenkassen abgerechneten Behandlungsstunden. Von Ihrer Ausbildungsvergütung gehen die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern ab. Sie erlangen während der Ausbildung rentenversicherungsrelevante Beschäftigungszeiten und sind im Krankheitsfall abgesichert, d.h. Ihre Ausbildungsvergütung wird im gesetzlichen Rahmen weiterbezahlt. Sonstige Gebühren für die Ausbildung werden nicht erhoben (Ausnahme Prüfungsgebühren), sondern gelten durch Ihre Tätigkeit in der Klink als abgegolten.
Ausbildungsplätze und Ausbildungsorte
Die Zahl der pro Jahr zu besetzenden Ausbildungsplätze variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen klinischen Rahmenbedingungen und liegt bei maximal 15 für den Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie und maximal bei 9 für den Ausbildungsgang Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Prinzipiell ist ein Einstieg in die Ausbildung jederzeit möglich, wir streben jedoch an, neu Beginnenden einen gemeinsamen Start als „Peer Group“ zu ermöglichen. Deshalb besetzen wir die Plätze in der Regel zu Anfang Mai bzw. Anfang November eines Jahres.
Es gibt Ausbildungsplätze, bei denen die Ausbildung komplett in Bad Dürrheim durchgeführt wird. Darüber hinaus kann der Start der Ausbildung in einer unserer beiden tagesklinischen Außenstellen erfolgen, nämlich in Stuttgart (ausschließlich PP) bzw. Radolfzell am Bodensee (ausschließlich KJP). Nach zwölf Monaten in Stuttgart bzw. dreizehn Monaten in Radolfzell ist für die verbleibende Ausbildungsdauer ein Wechsel nach Bad Dürrheim zwingend erforderlich, da nur hier bestimmte Ausbildungsinhalte absolviert werden können (insb. Praktische Tätigkeit 1 und Praktische Ausbildung in der Ambulanz).
Während der Ausbildungszeit in Stuttgart bzw. Radolfzell erfolgt für die pünktliche Teilnahme an den in Bad Dürrheim zu besuchenden Veranstaltungen (Theorie, Selbsterfahrung) eine entsprechende Freistellung.
Informations- veranstaltungen
Wir führen regelmäßig (in ungerade Kalendermonaten an einem Donnerstag um 16 Uhr, ca. 1,5 Stunden Dauer) Informationsveranstaltungen zur Ausbildung in der Luisenklinik per Zoom durch. In ihnen erhalten Sie weitere relevante Informationen zu den formalen Rahmenbedingungen der beiden Ausbildungsgänge und Sie können Ihre spezifischen Fragen stellen. Die Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen ist obligatorisch für ein evtl. späteres Vorstellungsgespräch, wird aber zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht vorausgesetzt. Sie kann aber eine gute Basis darstellen dafür, ob Sie sich bei uns bewerben wollen.
Falls Sie teilnehmen wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail (Adresse s.u.). In den Tagen vor der Veranstaltung erhalten Sie dann den entsprechenden Link zugesandt.
Die nächsten geplanten Informationsveranstaltungen, Beginn jeweils 16:00 Uhr:
- Donnerstag, 13. Juli 2023
- Donnerstag, 21. September 2023

Ihre Bewerbung
Sie können sich jederzeit bei uns bewerben. Falls Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, sollte dessen Ende in spätestens 1,5 Jahren absehbar sein. Wir bevorzugen Abschlüsse auf Master-Niveau und gewichten einschlägige Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen, z. B. im Rahmen von Praktika, besonders.
Reichen Sie Ihre Bewerbung (vollständige Unterlagen mit Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und ein paar Worten zur Motivation, Psychotherapeut/in werden zu wollen) bitte per Email ein. Bitte geben Sie im Anschreiben an, für welchen Ausbildungsgang Sie sich bewerben, ob eine Ausbildung mit Beginn in Stuttgart (nur PP!) bzw. Radolfzell (nur KJP!) für Sie in Frage kommt oder ob Sie die Ausbildung ausschließlich in Bad Dürrheim absolvieren möchten. Teilen Sie auch mit, ab wann Sie frühestens, also auch vor Mai bzw. November mit der Ausbildung beginnen könnten.
Da Sie Ihre Ausbildung in einer Gesundheitseinrichtung absolvieren würden, ist zusätzlich der Nachweis eines hinreichenden Masernschutzes (2-fache Impfung oder ärztliches Attest) zwingend erforderlich. Beschränken Sie Ihren Anhang auf maximal vier aussagekräftig benannte Dateien (z. B. Name_Lebenslauf; je max. 5 MB) bzw. (bevorzugt) zusammengefasst in einer Datei im pdf-Format (max. 15 MB).
Wir lassen Sie baldmöglichst wissen, ob wir Sie für das Auswahlverfahren für den von Ihnen anvisierten Ausbildungsbeginn berücksichtigen können oder ob andere Optionen neben einem Beginn im Mai oder November bestehen.
Es ergeben sich immer wieder auch sehr kurzfristige Einstiegsmöglichkeiten in die Ausbildung, so dass eine Nachfrage lohnen kann.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen per Email oder auch telefonisch.
ADRESSE UND ROUTENPLANER
LUISENKLINIK – ZENTRUM FÜR VERHALTENSMEDIZIN
Luisenstr. 56, 78073 Bad Dürrheim
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Fragen zur Ausbildung und Bewerbung
Dr. Harald Bailer
Telefon: 07726 668-030 | E-Mail