Akut Erwachsene

Stationäre und teilstationäre Akutbehandlung

Die Luisenklinik in Bad Dürrheim bietet für Erwachsene eine stationäre und teilstationäre Akutbehandlung an. Am Rande des Schwarzwaldes ermöglicht die stationäre Akutbehandlung eine Distanz zu Ihrem Alltag.

Die ganztägig tagesklinische Akutbehandlung in Bad Dürrheim ermöglicht Ihnen hingegen die Verbindung zwischen Therapie und Alltag. Die Akut-Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist ein zugelassenes Krankenhaus und verfügt über 38 vollstationäre Betten und 12 tagesklinische Plätze.

Wie beantrage ich eine Behandlung?

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Krankenhauseinweisung + Befunde

Für eine voll- oder teilstationäre Akutbehandlung wird eine Krankenhauseinweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes benötigt. Reichen Sie diese, am besten mit ärztlichen Befunden, beim Patientenmanagement ein. Gerne können Sie den Wunsch auf eine vollstationäre oder teilstationäre Behandlung äußern.

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Kostenträger

Die Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen sowie von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfen (je nach Versicherungstarif) übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen als Kostenträger empfehlen wir, vorab eine Kostenzusage einzuholen, damit die Kostenübernahme sichergestellt ist.

Sollten Sie Ihr Kind mitbringen wollen, wird vor der Behandlung eine Kostenzusage von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung benötigt.

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Bestätigung + Aufnahme

Sobald uns die erforderliche Krankenhauseinweisung vorliegt, bestätigen wir Ihnen die Aufnahme in unsere Planung. Bei unklarer Indikation bieten wir jederzeit die Möglichkeit eines ambulanten Vorgespräches an. 14 Tage vor der tatsächlichen Aufnahme erhalten Sie per Post unser Einladungsschreiben mit dem Aufnahmetermin sowie alle notwendigen Informationen rund um Ihren Aufenthalt.

 

Nico Wahl

Fragen zur Zuweisung und Aufnahme

Victoria Havemann

Verwaltung

Magli Miriam Hun Vásquez

Indikation und Behandlung

Annett Stephan

Indikation und Behandlung

Entlassmanagement

Entlassmanagement §39 ABS. 1A SGB V

Krankenhäuser sind durch den genannten Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassmanagement für ihre Patienten*innen bereitzuhalten. Das Ziel des Entlassmanagement ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten*innen zu organisieren. Hierfür stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen schon während des Aufenthaltes ein.

Bei Bedarf und mit Einverständnis der Patienten *innen wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekassen unterstützt. Sie werden bei Ihrer Aufnahme von Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert.