Akut Kinder und Jugendliche

Zuweisung - Wie komme ich in die Luisenklinik?

Voraussetzungen für eine vollstationäre Behandlung

Eine Vollstationäre Behandlung ist nach einer ambulanten Vorstellung in der PIA möglich oder über eine Überweisung bzw. Einweisung einer oder eines niedergelassenen Fachärztin bzw. Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer*eines Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*In.

Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche bzw. private Krankenkasse.

Voraussetzungen für eine tagesklinische Behandlung

Eine teilstationäre Behandlung ist nach einer ambulanten Vorstellung in der PIA möglich oder über eine Überweisung bzw. Einweisung einer oder eines niedergelassenen Fachärztin bzw. Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer*eines Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*In.

Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche bzw. private Krankenkasse.

 

Voraussetzungen für die Behandlung in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA)

Neben einer telefonischen Anmeldung im Anmeldungssekretariat der PIA mit Terminvereinbarung wird zusätzlich eine Überweisung einer oder eines niedergelassenen Fachärztin bzw. Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer*eines Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*In.

In akuten Krisensituationen ist eine Vorstellung jederzeit möglich.

Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche bzw. private Krankenkasse.

Vollstationäre Behandlung

Drei unser insgesamt vier Stationen sind von ihrer funktionalen Seite als Regeltherapiestationen konzipiert. Eine Station arbeitet als Krisen- und Clearingstation und ist phasenweise geschlossen. Es ist uns wichtig, den Kindern und Jugendlichen den Lebensalltag so umfassend wie möglich in den Gegebenheiten eines Stationsalltages zu vermitteln. Klare Strukturen im Tages- und Wochenverlauf geben den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Halt. Von daher legen wir nicht nur Wert auf ein strukturiertes Therapieprogramm, sondern auch auf ein strukturiertes Angebot an sportlichen und Freizeitaktivitäten.

Um keinen Lehrstoff zu verpassen, werden die Kinder und Jugendlichen während des Aufenthalts in unserer Klinikschule unterrichtet. Nähere Informationen zur Klinikschule finden Sie hier.

Notfallnummern

Notfallnummer bei Krisen

Bei Notfällen und Krisen erreichen Sie die Kinder- und Jugendabteilung rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer:

07726 9390-0

Sarah Feiß

Fragen zur Zuweisung und Aufnahme

Birgit Bosch

Fragen an das Sekretariat

Dr. med. Marianne Ledwon-Feuerstein

Fragen zur Indikation und Behandlung

Entlassmanagement

Entlassmanagement §39 ABS. 1A SGB V

Krankenhäuser sind durch den genannten Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassmanagement für ihre Patienten*innen bereitzuhalten. Das Ziel des Entlassmanagement ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten*innen zu organisieren. Hierfür stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen schon während des Aufenthaltes ein.

Bei Bedarf und mit Einverständnis der Patienten *innen wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekassen unterstützt. Sie werden bei Ihrer Aufnahme von Ihrem behandelnden Arzt über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert.