Reha Kinder und Jugendliche

Stationäre und teilstationäre Rehabilitation

Heranwachsende junge Menschen sind zahlreichen biologischen, seelischen und sozialen Veränderungen ausgesetzt, die in diesem Lebensabschnitt typisch sind. In dieser sensiblen Phase durchlaufen sie vielfältige Entwicklungen in einem mehr oder weniger hohen Tempo. Es bedarf einer aktiven Anpassungsleistung, mit diesen vielfältigen Entwicklungsanforderungen in gesundheitsfördernder Weise umgehen zu können. Es kann vorkommen, dass Jugendlichen nicht genügend Bewältigungs- und Anpassungsstrategien zur Verfügung stehen und die lebensphasentypischen Aufgaben und Herausforderungen als Überforderung erlebt werden. In solchen Fällen können sich psychische und psychosomatische Symptome als Ausdruck einer unzureichenden Bewältigung entwickeln und ausbilden. Ein Ziel der Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik ist es, Kindern und Jugendlichen zu helfen, mit ihren Schwierigkeiten und Belastungen fertig zu werden.

Um keinen Lehrstoff zu verpassen, werden die Kinder und Jugendlichen während des Aufenthalts in unserer Klinikschule unterrichtet. Nähere Informationen zur Klinikschule finden Sie hier.

Zuweisung - Wie komme ich in die Luisenklinik?

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Antrag + Befund an Kostenträger

Reichen Sie gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die ärztlichen Befunde mit dem Antrag zum Kinderheilverfahren (KHV) beim Kostenträger ein. Im Antrag können Sie die gewünschte Klinik angeben. Kostenträger sind die Rentenversicherung oder die gesetzliche bzw. private Krankenkasse.

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Bewilligung

Der Kostenträger stimmt Ihrem Antrag zu und informiert Sie und die Klinik darüber. Prüfen Sie bitte ob die gewünschte Klinik zugeteilt wurde. Ein Einspruch ist möglich. Sollte der Kostenträger den Antrag ablehnen, kann ein Widerspruch eingelegt werden.

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Prüfung + Bestätigung + Aufnahme

Haben wir eine Kostenzusage erhalten, werden die Unterlagen vom leitenden Arzt der Abteilung überprüft. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Begleitung durch eine Bezugsperson sinnvoll und erforderlich erscheint und ggf. noch einmal mit dem Kostenträger und den Erziehungsberechtigten Rücksprache gehalten.

Nach Prüfung der Unterlagen bestätigen wir Ihnen die Aufnahme in unsere Planung unter Nennung eines ungefähren Aufnahmetermins. 14 Tage vor der tatsächlichen Aufnahme erhalten Sie per Post unser Einladungsschreiben mit dem Aufnahmetermin sowie alle notwendigen Informationen rund um Ihren Aufenthalt.

 

Sarah Feiß

Fragen zur Zuweisung und Aufnahme

Birgit Bosch

Fragen an das Sekretariat

Dr. med. Marianne Ledwon-Feuerstein

Fragen zur Indikation und Behandlung